Corona-Tests

17.02.2023

PCR-Abstriche nur nach ärztlicher Indikation.

Es besteht weiterhin die Empfehlung, bei Erkältungssymptomen Zuhause einen Corona-Schnelltest durchzuführen.

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16.11.2020

Wen testen wir hausärztlich (PCR-Abstriche), allg. nach der Rechtsverordnung vom 15.10.2020

Menschen ohne Coronasymptome

  • wenn Corona-Warn-App im roten Bereich
  • als Reiserückkehrer aus den Risikoländern
  • eine geplante Krankenhaus-Aufnahme bevorsteht
  • beim Antreten eines Pflegeheimplatzes etc.


Menschen mit Atemwegsinfektsymptomen = möglichen Coronasymptomen

und deren Familienangehörige und Nahkontaktpersonen des Haushaltes, testen wir nach den aktuellen RKI Empfehlungen vom 3.11.2020, ressourcensparend.


Alles andere, Ausbrüche und Nachverfolgungen am Arbeitsplatz, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen usw. regelt das Gesundheitsamt.

Von dort erhalten Sie alle nötigen Instruktionen zur Testung, Quarantäne, Isolierung, Lohnkostenfortzahlungen usw.

Dies ist also Aufgabe der BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen, sich um die weiteren Schritte zu kümmern und mit den Ämtern in Kontakt zu treten.

Das Gesundheitsamt wird Sie in diesem Fall eventuell auch zum PCR Abstrich in die neue Abstrichstelle, Metropolishalle in Potsdam, überweisen.

Der augenblicklichen Lage geschuldet, sind die Ämter nur mit etwas Geduld erreichbar.

Dieses Management ist keine Krankenkassenleistung, sondern muss vom Öffentlichen Gesundheitsdienst begleitet werden.


Also bleibt alles beim herkömmlichen Ablauf in unserer Praxis für Sie!


Die geplanten Antigen-Schnelltests laufen nur schleppend an, da das Material noch nicht ausreichend und refinanzierbar am Markt für die Arztpraxen zur Verfügung steht. – Und es vorläufig nur für praxisinterne Testungen und andere Heilberufe eingesetzt werden soll.

Also nichts für Patienten.